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Ausbildung RettungssanitäterAusbildung Rettungssanitäter

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Ausbildung zum Rettungsanitäter

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt 520 Stunden und beruht auf der Bayerischen Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV vom 23.04.2015) sowie auf der Ausbildungsrichtlinie für Rettungssanitäter des BRK. Die Ausbildung muss innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Ausbildung (erster Tag des Fachlehrgangs) mit der Abschlussprüfung beendet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag die Frist von der Ausbildungsstätte auf höchstens dreieinhalb Jahre verlängert werden.

Fachlehrgang für angehende Rettungssanitäter:

Die Ausbildung beginnt mit dem Fachlehrgang für angehende Rettungssanitäter, welcher insgesamt 160 US theoretische Ausbildung beinhaltet. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Ausbildungsnachweisheft für die weitere fachpraktische Ausbildung.

 

Praktika:

Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachlehrgangs für angehende Rettungssanitäter, absolvieren die Rettungssanitäteranwärter ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum und ein 160-stündiges Klinikpraktikum, welches nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der BayrettsanV folgendermaßen verteilt werden soll:

  • mind. 40 h allgemeine Pflegestation
  • mind. 40 h Notaufnahme
  • mind. 40 h Operationsbereich – Anästhesie oder Intensiv- oder Wachstation
  • mind. 40 h geriatrische Abteilung

Der für eine allgemeine Pflegestation vorgesehene 40-stündige Ausbildungsabschnitt kann auch in einem mit der Ausbildungseinrichtung kooperierenden Pflege-, Alten- oder Reha-Zentrum absolviert werden. Der für eine geriatrische Abteilung vorgesehene 40-stündige Ausbildungsabschnitt kann auch in einem mit der Ausbildungseinrichtung kooperierenden Senioren-Pflegeheim absolviert werden.

 

Abschlusslehrgang für Rettungssanitäter:

Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachlehrgangs und der Praktika folgt der Abschlusslehrgang mit Prüfung zum Rettungssanitäter. Alle angeforderten Teilnehmerunterlagen inkl. dem Ausbildungsnachweisheft müssen vollständig ausgefüllt spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Bezirksverband im Original eingegangen sein.

Zugangsvorrausetzungen[NB1] :

  • keine Vorlage eines schuldhaften Verhaltens, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit ergibt, dies muss durch ein Führungszeugnis[NB2]  oder eine eidesstattliche Erklärung angegeben werden (zu Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Kenntnisse der deutschen Sprache auf mind. B1 Niveau
  • aktueller ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung [NB3] zur Ausübung der Tätigkeiten in der Notfallrettung bzw. im Krankentransport (zu Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)

Fachlehrgang zum angehenden Rettungssanitäter:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • mind. der Abschluss der Mittelschule oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Erste Hilfe-Ausbildung nicht älter als ein Jahr zu Beginn des Fachlehrgangs
Abschlusslehrgang Rettungssanitäter:
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Erfolgreicher Abschluss des Fachlehrgangs RS so wie die Absolvierung der Praktika

 

Zur Lehrgangsanmeldung, müssen noch keine Unterlagen eingereicht werden. Die Unterlagen werden ca. 2 Monate vor Lehrgangsbeginn vom jeweiligen Bezirksverband angefordert und müssen späterstes 14 Tage vor Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.

Alle Lehrgangstermine inkl. Kosten finden Sie unter www.veranstaltungen.brk.de in der Rubrik Rettungsdienst.